Bebauungsplanung
Die Gemeinde als Trägerin der Planungshoheit legt durch die verbindliche Bauleitplanung detailliert fest, welche Nutzungen auf einer definierten Fläche zulässig sind, so zum Beispiel zu Art und Maß der Nutzung, zur Bauweise und den überbaubaren Grundstücksflächen.
Bebauungspläne münden in einer Satzung mit rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Vor allem die Abwägung der verschiedenen Interessenlagen untereinander und gegeneinander erfordert von den an der Planung beteiligten Fachleuten Erfahrung und Fingerspitzengefühl.
Projekte
- - Freiraum Immendingen - "Donaupark"
- - Wohngebiet Heiligenberg - "Amalienhöhe"
- - Wohngebiet Illmensee - "Reutestrasse"
- - Wohngebiet Illmensee - "Im Grund"
- - Wohngebiet Neufahrn - "Ortsabrundung- Neufahrn-Süd"
- - Wohngebiet Neufahrn - "Neufahrn Ost"
- - Wohngebiet Ravensburg - "Weststadt"
- - Wohngebiet Ravensburg - "Ziegelstraße 13-17"
- - Wohngebiet Mühlheim-Stetten - "Bühläcker-Strohschochen"
- - Mischgebiet Heiligenberg - "Hotel Post"
- - Mischgebiet Friedrichshafen - "Postareal"
- - Mischgebiet Bodnegg - "Alte Bank"
- - Gewerbegebiet Illmensee - "Im Ösch IIIc"
- - Gewerbegebiet Grünkraut - "Gullen VII"